Besucher-Regelung
Ab Mittwoch, 01.03.2023 gelten in den St. Vinzenz Einrichtungen folgende gelockerte Regelungen:
- FFP2-Maskenpflicht besteht nur noch für ambulante Patienten und Besucher unserer Patienten
- Besuchszeitfenster: Montag – Sonntag: 11:00 – 19:00 Uhr
- Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Klinik
- Abstandsregelungen bitte beachten
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter!
FFP2-Maskenpflicht nur noch für Besucher und ambulante Patienten!
In unseren Einrichtungen besteht gemäß der Verordnung der Regierung nur noch eine FFP2-Maskenpflicht für die ambulanten Sprechstunden sowie für Besucher unserer Patienten.
Bitte Abstand halten und Hygienemaßnahmen befolgen
Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Wohle aller bitten wir Sie eindringlich weiterhin Abstand zueinander zu halten. Zudem sollten Sie die geltenden Hygienemaßnahmen (wie z.B. regelmäßiges Händewaschen) befolgen. Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Wichtige Kontakte und Informationsseiten
Antworten auf viele Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch Instituts.
Informationen, wie Bürgerinnen und Bürger sich wirkungsvoll schützen können, bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) zum Beispiel auf der Webseite https://www.infektionsschutz.de/
Tagesaktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
