Elektronische Patientenakte (ePA)

Ab dem 15.02.2025 gibt es die elektronische Patientenakte für alle.

Unser Softwarehersteller hat uns leider mitgeteilt, dass die elektronische Patientenakte für unsere Gesundheitseinrichtungen frühesten ab Juni 2025 zur Verfügung steht.

Bitte bringen Sie daher weiterhin Ihre Vorbefunde mit.

Wir bitten außerdem von Rückfragen zur elektronischen Patientenakte bei den Mitarbeitern der Anmeldung abzusehen.
Fragen zur elektronischen Patientenakte beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Informationen zur ePA finden Sie u.a. auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit