Elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA für alle kann theoretisch seit dem 29. April 2025 bundesweit genutzt werden. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen.
Unser Softwarehersteller hat uns mitgeteilt, dass die elektronische Patientenakte für unsere Gesundheitseinrichtungen leider erst ab dem Herbst 2025 zur Verfügung steht.
Bitte bringen Sie daher weiterhin Ihre Vorbefunde mit.
Wir bitten außerdem von Rückfragen zur elektronischen Patientenakte bei den Mitarbeitern der Anmeldung abzusehen.
Fragen zur elektronischen Patientenakte beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Informationen zur ePA finden Sie u.a. auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit