Eine Arthrose ist ein Gelenkverschleiß der wie in anderen Gelenken des Körpers (z. B. Hüftgelenk) auch an den Fingergelenken in Erscheinung treten kann. Er tritt meist bei älteren Menschen an vielen Stellen im Körper auf. In der Regel handelt es sich um einen natürlichen Verschleiß, manchmal tritt er auch nach Unfällen auf, bei dem das Gelenk verletzt wurde. Am Finger sind hauptsächlich die Fingerend- und Mittelgelenke betroffen (sog. Heberden bzw. Bouchard-Arthrose). Konservative Behandlungsmöglichkeiten? Wenn die Arthrose so stark fortgeschritten ist, dass die Patienten einen hohen Leidensdruck verspüren, bleibt nur die Versteifung (Arthrodese) des Gelenkes oder der Einsatz eines Kunstgelenkes:

  1. Versteifung des betroffenen Gelenkes in einer guten Gebrauchsstellung. Darüber wird das gestörte Gelenk entfernt und die benachbarten Knochen durch Drähte oder Schrauben in der funktioneller besten Stellung fixiert. Nach der Operation wird der Finger für 4 – 8 Wochen ruhiggestellt, bis der Knochen fest verheilt ist. Diese Operation kann ambulant durchgeführt werden. Nach knöcherner Durchbauung ist der Finger schmerzfrei wieder kräftig einsetzbar.
  2. Versorgung mittels einer Prothese (Kunstgelenk) – dieses Vorgehen ist nur am Fingergrund- und Mittelgelenk möglich. Hierzu muss allerdings als Vorbedingung die Gelenkführung durch die Bänder intakt sein. Hierbei werden in einer Operation die abgenutzten Gelenkflächen entfernt und durch eine künstliche Prothese ersetzt. Nach der Operation ist eine intensive Behandlung mit Schienung unter Anleitung von Krankengymnastik erforderlich, die die Beweglichkeit des Gelenkes nach und nach wieder frei geben. Die Nachbehandlung dauert etwa 6 – 8 Wochen. Eine völlig freie Beweglichkeit des Gelenkes wie bei einem gesunden Gelenk wird hierbei nicht erreicht.

Was der Patient wissen sollte:
Generell ist die Versteifung eines Fingergelenkes die komplikationsärmste Operation, diese kann frühzeitig ein stabiles belastbares Ergebnis bringen. Wer auf den Erhalt der Fingerbeweglichkeit angewiesen ist und eine intensive Nachbehandlung in Kauf nimmt, für den ist die Prothesenversorgung das richtige, sofern die Voraussetzung für einen Gelenkersatz gegeben sind.

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