Die Volkskrankheit des Tennisellenbogens ist zuallererst die Domäne der konservativen, also nicht-operativen Therapie und hat eine hohe Tendenz zur „Selbstheilung“.

Für die Verläufe, bei denen auch nach längerer Ausheilungszeit und mehreren nicht-operativen Therapien keine beschwerdefrei erreicht werden konnte, kommen so genannte „debridierende Eingriffe“ in Frage. Hier werden bei Sehnenschäden, bei denen die Struktur der Sehen krankhaft verändert ist, die entsprechenden Anteile bereinigt, „geglättet“ und ggf. auch wieder an den Knochen fixiert. Während das „Glätten“ arthroskopisch möglich ist, kann das Refixieren von Sehnen  nur in einer offenen Operation durchgeführt werden.

Gleiches gilt für den so genannten Golferellenbogen. Hier spielt sich die Erkrankung nur auf der Innenseite des Ellenbogens ab.

Neben den klassischen Sehnenerkrankungen gibt es noch ein paar andere Verletzungen, die vom Golfer- bzw. Tennisellenbogen unterschieden werden müssen (Differentialdiagnose).

So kann es z.B. sein, dass eine versteckte Bandinstabilität, die durch chronische Überlastung entsteht, zu ganz ähnlichen Beschwerden führen kann. Siehe auch Ellenbogeninstabilität.

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