Ihr Aufenthalt in der Geriatrischen Rehabilitation
Im Alter leiden viele Menschen unter alterstypischen Gebrechen, chronischen Erkrankungen, sozialer Isolation oder gar psychischen Veränderungen. Oft ist es eine Kombination aus mehreren Faktoren, die die Behandlung von älteren Menschen zur Herausforderung macht. In diesen Fällen hilft nur eine ganzheitliche Betrachtung der Patienten und viel Empathie, um die ideale Behandlung zu finden und durchzuführen. Das Ziel dabei ist immer möglichst viel Lebensqualität für einen schönen Lebensabend zu erreichen oder zu erhalten.
Jedes Jahr werden bei uns rund 400 Patienten im Bereich der Geriatrischen Rehabilitation auf unserer Station A1 betreut. Für das Team um Chefarzt Dr. med. Markus Brenner steht dabei immer der Patient im Mittelpunkt.
Sollten wir Sie oder einen Ihrer Angehörigen auf dieser Station willkommen heißen, haben wir hier alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Unterschied Anschlussheilbehandlung (AHB) und Medizinische Rehabilitation (MR):
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) schließt sich als Rehabilitationsmaßnahme unmittelbar, beziehungsweise spätestens nach zwei Wochen an einen akutstationären Krankenhausaufenthalt an. Ob eine AHB erforderlich ist, wird mit den behandelnden Ärzten sowie dem Sozialdienst des Krankenhauses besprochen. Diese Form der Rehabilitation hat das Ziel, die Patienten darin zu unterstützen, die durch die Krankheit oder Operation verlorengegangene Funktionen und Fähigkeiten wiederzuerlangen. Zudem werden sie durch die gezielten Therapien wieder an die Belastungen des Alltags herangeführt. In der Regel dauert sie drei Wochen, kann aber– je nach Bedarf – verkürzt oder verlängert werden.
Im Gegensatz zu einer Anschlussheilbehandlung (AHB), die auf einen Krankenhausaufenthalt folgt, ist eine Medizinische Rehabilitation (MR) unabhängig von einer vorangegangenen Operation bzw. einem Krankenhausaufenthalt möglich. Sie dient dem Erhalt der Gesundheit und soll die selbstständige Lebensführung stärken. Ein Antrag auf eine Medizinische Rehabilitation muss durch den Hausarzt bei der Krankenkasse erfolgen.